Home
  •    

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Über Application Service Providing-, Softwareentwicklungs-, Consulting-Dienstleistungen und Schulungen

    Stand Oktober 2005

    Vorbemerkung:

    Die businessMart GmbH bietet Informationstechnologie-Serviceleistungen im Bereich Application Service Providing (ASP), Vertragssoftwareentwicklung und Consulting an. Diese Leistungen umfassen die Bereitstellung von Vertragssoftware in einem Rechenzentrum zur Nutzung durch den Kunden oder auf seinen eigenen Systemen, die Anpassung dieser Vertragssoftware an die Belange des Kunden, Hosting sowie Pflege und Datensicherung (nachfolgend "Dienste" genannt). Die Dienste sind über Internet oder Stand- und Wählleitungen abrufbar. Darüber hinaus werden ergänzende Dienstleistungen angeboten.

    § 1 Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der Dienste der businessMart GmbH. Entgegenstehende oder anders lautende eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Schweigen auf Auftragsbestätigungen, die auf abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verweisen, sind nicht als Einverständnis anzusehen. Mit der Annahme der Leistung erklärt sich der Kunde mit der ausschließlichen Geltung dieser Vertragsbedingungen einverstanden.
    2. Verträge werden nur mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen oder hoheitlichen Tätigkeit geschlossen. Mit Unterzeichnung des Leistungsscheins sichert der Kunde diese Eigenschaften zu.
    3. Die businessMart GmbH erbringt keine Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des § 3 Nr. 18 TKG. Der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens der Daten erfolgt durch vom Kunden beauftragte Telekommunikationsunternehmen.
    4. Der Vertrag kommt zustande, wenn die businessMart GmbH Zugang und Annahme des vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Leistungsscheins schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Der Leistungsschein ist Bestandteil dieses Vertrages.
    5. Diese AGB gelten auch für alle, zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Parteien geschlossenen ASP-Verträge, soweit die businessMart GmbH dem Kunden geänderte AGB übermittelt hat. Nach Übermittlung der jeweils aktuellen AGB finden ausschließlich diese auf die künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung."

    § 2 Leistungen der businessMart GmbH
    1. Die businessMart GmbH besitzt aufgrund von Lizenzvereinbarungen mit Vertragssoftwareherstellern Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Vertragssoftwareapplikationen und nutzt diese mit darauf aufbauender Programmierung. Der genaue Produktumfang (im folgenden gesamthaft "Vertragssoftware") ergibt sich aus dem Leistungsschein. Die Vertragssoftware ist in der Produktbeschreibung (Anlage zum Vertrag oder Leistungsschein) näher spezifiziert.
    2. Die businessMart GmbH stellt dem Kunden die Vertragssoftware, die auf der von der businessMart GmbH betriebenen Rechenzentrumsinfrastruktur gespeichert ist, im Objektcode mietweise oder bei Kauf bereit. Die businessMart GmbH räumt dem Kunden an der Vertragssoftware ein auf die Dauer des ASP-Vertrages beschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vertragssoftware auf der Rechenzentrumsinfrastruktur der businessMart GmbH berechtigt. Eine Übergabe der Vertragssoftware auf einem physikalischen Datenträger findet hier nicht statt.
    3. Die zum Vertragsprodukt gehörende Dokumentation ist für den Kunden als PDF-File auf der Rechenzentrumsinfrastruktur der businessMart GmbH abgelegt, und kann vom Kunden nach Erhalt des Freischaltungscode abgerufen und jederzeit ausgedruckt werden. Auf Wunsch des Kunden kann diesem die Dokumentation auch in Papierform gegen Zahlung einer Schutzgebühr zur Verfügung gestellt werden.
    4. Die businessMart GmbH räumt dem Kunden Zugang zur Vertragssoftware auf seiner Rechenzentrumsinfrastruktur über das Internet oder eine TK-Leitung ein. Der Zugang kann mittels des Standard-Webbrowsers MS Internet Explorer entsprechend den von der businessMart GmbH vorgegebenen Versionen hergestellt werden.
    5. Dem Kunden wird auf der Rechenzentrumsinfrastruktur der businessMart GmbH eine kundenspezifische Arbeitsumgebung eingerichtet. Der zu diesem Zweck dem Kunden auf der Rechenzentrumsinfrastruktur zur Verfügung gestellte Speicherplatz ergibt sich aus dem Leistungsschein. Der Kunde kann seine Daten, die er mit der Vertragssoftware erstellt oder bearbeitet hat oder die er zu diesem Zweck auf der Rechenzentrumsinfrastruktur der businessMart GmbH geladen hat, auf dieser Arbeitsumgebung ablegen und jederzeit wieder darauf zugreifen. Die vorgenannte Regelung gilt auch dann, wenn der Kunde diese Daten mittels einer Beauftragung durch die businessMart GmbH hat erzeugen lassen.
    6. Die businessMart GmbH wird dem Kunden unverzüglich nach Abschluss des Vertrages und Einrichtung der Vertragssoftware den erforderlichen individuellen Freischaltungscode gegen eine Empfangsbestätigung übermitteln. Mit diesem Code (Benutzerkennung, Passwort) hat der Kunde Zugriff zu der Vertragssoftware und kann diese für seine Zwecke nutzen.

    § 3 Liefertermin
    Fristen für die Erbringung der kundenspezifischen Programmierung / Anpassungen oder der sonstigen Arbeitsergebnisse und für die sonstigen von der businessMart GmbH zu erbringenden Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Auftrag oder Angebot und sind als Projektfertigstellungstermin zu bezeichnen. Die Fristen verlängern sich entsprechend, wenn im Falle der Erstellung des Pflichtenheftes durch die businessMart GmbH dessen Freigabe vom Kunden nach dem vorgesehenen Termin erfolgt oder wenn sonstige zur Erbringung der kundenspezifischen Programmierung / Anpassungen erforderliche Unterlagen aus von der businessMart GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht zum Termin vorliegen, der zum Beginn der Arbeiten vorgesehen ist. Dasselbe gilt, wenn durch eine nachträgliche Änderung des Pflichtenheftes oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Umstände die businessMart GmbH in der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages behindert wird. Als von der businessMart GmbH nicht zu vertretende Umstände gelten insbesondere Verzögerungen oder Mängel der Leistungen oder der ggfs. bereit zu stellenden Systemumgebung, die im Rahmen der Zusammenarbeit vom Kunden zu erbringen sind; ferner höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche Ereignisse wie z. B. Streik und Aussperrung.

    § 4 Beschränkung der Nutzungsrechte
    1. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere Vervielfältigen, auch in Teilen oder vorübergehend, Verändern, Dekompilieren oder Bearbeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Erstellen einer Sicherungskopie ist nur dann zulässig, soweit es den Regeln des Urheberrechts entspricht.
    2. Der Kunde darf die Vertragssoftware nicht Dritten anbieten oder zugänglich machen oder mit anderen Rechenzentren oder Servern vernetzen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der businessMart GmbH gestattet. In diesem Fall erlischt das Nutzungsrecht des Kunden.
    3. Für Vertragssoftware, die nicht urheberrechtlich geschützt ist, gilt Abs. 1-2 entsprechend. Der Kunde verpflichtet sich, die dort genannten Verwendungs- und Weitergabebeschränkungen einzuhalten. Für den Fall ihrer Verletzung haftet der Kunde unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen entspr. § 14.

    § 5 Vertragssoftwareanpassung und Schulung
    1. Der Kunde hat die Funktionsmerkmale der Vertragssoftware hinreichend geprüft. Sie entsprechen seinen Bedürfnissen. Anpassungsleistungen werden von der businessMart GmbH nur erbracht, wenn die spezifischen Bedürfnisse vom Kunden vorab mitgeteilt wurden und auf dieser Basis die Parteien schriftlich eine Anpassung vereinbart haben. Diese Vereinbarung ist im Leistungsschein aufzunehmen.
    2. Soweit die businessMart GmbH Schulungen anbietet, kann der Kunde diese gegen entsprechende Vergütung in Anspruch nehmen.
    3. Die businessMart GmbH führt die Veranstaltungen gemäß der Beschreibung im Trainingsprogramm/Internet durch; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
    4. Kunden haben die Möglichkeit entweder über das Internet oder auf anderem Wege Schulungen im Sinne des Trainingsprogrammes der businessMart GmbH zu beantragen. Ein Vertrag über die Durchführung einer Schulung kommt erst mit der Annahme durch die businessMart GmbH zustande.
    5. Überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen darf der Kunde, soweit nicht anders vereinbart, nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigen, nachdrucken, übersetzen oder an Dritte weitergeben. Alle Urheber- und Schutzrechte verbleiben bei der businessMart GmbH.
    6. Rücktritt: Die businessMart GmbH kann aus wichtigem Grund oder falls eine vom Kurstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, vom Vertrag zurücktreten. Bei Krankheit des Trainers oder bei technischen Problemen behält sich die businessMart GmbH vor, die Anmeldung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Solche Änderungen wird die businessMart GmbH dem Kunden unverzüglich mitteilen. Weitergehende oder andere Ansprüche über die Rückzahlung einer bereits im Voraus entrichteten Vergütung hinaus hat der Kunde im Falle eines Ausfalls von Trainingsleistungen nicht. Der Kunde kann bis zum Beginn der Trainingsmaßnahmen zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Ein Rücktritt seitens des Kunden ist kostenfrei, wenn er bis spätestens 21 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt. Geht die schriftliche Rücktrittserklärung später ein, so ist vom Kunden die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu bezahlen. Ersatzteilnehmer werden akzeptiert.
    7. Vergütung, Zahlungsbedingungen: Es gelten die in den aktuellen Programmen genannten Preise. Neben den Preisen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Preise werden ohne Abzug mit Rechnungsstellung fällig.

    § 6 Change Requests (Anforderung einer Änderung einer einmal beauftragten Leistung)
    Wird durch Wünsche des Kunden der Leistungsumfang, wie er in Angebot, Dienstleistungsbestätigung, Pflichtenheft, oder sonstiger Projektdokumentation in der jeweiligen Fassung abschließend beschrieben ist, erweitert oder sonst wie verändert, so ist der Kunde zur schriftlichen (einschließlich e-Mail und Telefax) Beschreibung des Änderungswunsches verpflichtet. Die businessMart GmbH untersucht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Änderungswunsches die dort beschriebene Änderung, ermittelt die Auswirkungen der Änderungen und stellt sie schriftlich (einschließlich e-Mail und Telefax) in einem Nachtragsangebot zusammen. Die entsprechende Änderungsvereinbarung wird Bestandteil des ursprünglichen Auftrages, wenn sie von den Parteien schriftlich anerkannt wird. Wenn der Änderungswunsch von der businessMart GmbH ausgeht, beinhaltet das Nachtragsangebot neben den in vorstehend niedergelegten Punkten mindestens die aufzuzeigenden Auswirkungen:
    • Beschreibung der funktionalen Änderung und ihrer Auswirkung auf verabschiedete Dokumente und andere Ergebnisse,
    • Auswirkungen auf den definierten Leistungsumfang und dadurch ausgelöste Veränderungen des Aufwands und der vereinbarten Termine.
    Der Aufwand der businessMart GmbH für die Untersuchung der Änderung sowie etwaige Stillstandskosten (neutrale Zeiten) sind durch den Kunden gesondert zu vergüten, wenn der Änderungswunsch vom Kunden ausgeht oder wenn der Änderungswunsch von der businessMart GmbH ausgeht und die Änderung sachlich notwendig ist, dies aber für die businessMart GmbH bei Auftragserteilung nicht erkennbar war.

    §7 Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat der businessMart GmbH die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, sowie die angemessene Verfügbarkeit der notwendigen fachlichen Gesprächspartner mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen zu gewährleisten.
    2. Hierzu gehören, soweit dies nicht schon vor Angebot bzw. Auftrag erfolgt ist, ein vollständiges Pflichtenheft (mit Anforderungskatalog, Leistungsbeschreibungen), ferner Testdaten für die Durchführung von Abnahmetests. Der Umfang der vorstehenden Informationen ist regelmäßig im Angebot oder Auftrag festzulegen. Soweit im Angebot oder bei Auftragserteilung nichts Besonderes vereinbart wird, müssen die benötigten Unterlagen, Informationen und Daten vor Beginn der Arbeiten in verbindlicher Fassung vorliegen. Die businessMart GmbH bestätigt das Vorliegen dieser Voraussetzungen schriftlich, ansonsten liegen diese nicht vor.
    3. Der Kunde trägt bei einzelvertraglich vereinbarten kundenspezifischen Programmierungen / Anpassungen dafür Sorge, dass die Datenverarbeitungsumgebung zur Integration der Arbeitsergebnisse in der Leistungsbeschreibung im erforderlichen Umfang beschrieben ist und dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
    4. Im Rahmen des jeweiligen Auftrages kann ferner die Bereitstellung von Projektmitarbeitern bzw. die rechtzeitige Fertigstellung komplementärer Projekte im Verantwortungsbereich des Kunden vereinbart werden.
    5. Die vorstehenden Verpflichtungen und Leistungen des Kunden (Mitwirkungspflichten) werden von diesem auf eigene Kosten erfüllt.

    § 8 Pflichtenheft
    Das Pflichtenheft ist eine abschließende Dokumentation der vom Kunden an die kundenspezifischen Programmierungen, die kundenspezifischen Anpassungen oder die sonstigen Arbeitsergebnisse gestellten Anforderungen (einschließlich Leistungsbeschreibung, Entwicklungs- und Dokumentationsrichtlinien etc.). Das Pflichtenheft muss von beiden Seiten unterschrieben bei Auftragserteilung über Werkleistungen in verbindlicher Fassung vorliegen.

    § 9 Hotline und Fehlerbehebung
    1. Die businessMart GmbH wird werktags (Mo-Fr, außer an Feiertagen) von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine telefonische Hotline zur Entgegennahme von Fehlermeldungen zum ASP-Betrieb einrichten. Die Fehlermeldung muss eine genaue Beschreibung des Fehlers und die näheren Umstände des Auftretens beinhalten. Sämtliche Informationen und Unterlagen, die für eine Fehlerdiagnose und Fehlerbehebung notwendig sind (Dateien, insbes. Screenshots etc.), müssen übermittelt werden.
    2. Die businessMart GmbH wird Fehler, die reproduzierbar sind, beheben. Dabei kann die businessMart GmbH auch Maßnahmen zur Umgehung oder zur temporären Überbrückung der Fehler ergreifen. Die Fehlerbehebung kann auch durch Updates, neue Programmversionen oder Teile erfolgen. Die businessMart GmbH ist auch berechtigt, die Fehlerbehebung durch den Vertragssoftwarehersteller oder Partner durchführen zu lassen.
    3. Der über die Hotline ebenfalls durchgeführte Anwendungssupport ist im Leistungsschein geregelt. Die Nutzung der Hotline ist dem Kunden bis max. drei seiner Mitarbeiter, die über eine geeignete Qualifizierung verfügen, möglich.

    § 10 Änderungen, Updates und Releases
    1. Die businessMart GmbH ist berechtigt, Änderungen an der Vertragssoftware vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern diese der Sicherung der Funktionalität dienen, und soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
    2. Die businessMart GmbH stellt dem Kunden ggf. Anpassungen, Verbesserungen und Aktualisierungen der Vertragssoftware nach Übermittlung durch den Hersteller zur Verfügung, soweit die businessMart GmbH dies für sinnvoll erachtet. Hinsichtlich der Einspielung neuer Programmversionen (Releases) wird die businessMart GmbH den Kunden rechtzeitig informieren.
    3. Die businessMart GmbH nimmt Verbesserungsvorschläge seitens des Kunden entgegen, prüft ihre allgemeine Verwendbarkeit sowie die Möglichkeiten zur Veränderung an der Vertragssoftware und entscheidet abschließend über die Realisierung.

    § 11 Leistungsbereitstellung durch die businessMart GmbH
    Die Verfügbarkeit ist im Leistungsschein geregelt.

    § 12 Vergütung
    1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die ASP-Dienste gemäß § 2 richtet sich nach der im Leistungsschein enthaltenen Preisvereinbarung in Abhängigkeit von dem vom Kunden gewählten Leistungspaket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Darüber hinaus gehende Dienstleistungen stellt die businessMart GmbH gemäß aktueller Preisliste gesondert in Rechnung.
    2. Die businessMart GmbH behält sich vor, die Vergütung an veränderte Kosten- und Marktstrukturen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Preisänderungen der Netzbetreiber, Steueränderungen oder Veränderungen der sonstigen Kosten anzupassen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste der businessMart GmbH. Bei unbefristeten Verträgen tritt die Änderung der Vergütung jeweils nach Ablauf des nächstmöglichen Kündigungszeitpunktes ab Bekanntgabe der neuen Preisliste in Kraft. Bei befristeten Verträgen tritt die Vergütungsänderung 3 Monate nach Bekanntgabe in Kraft. Bei einer Abweichung um mehr als 4% zu Ungunsten des Kunden kann dieser den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Vergütung wirksam werden würde. Die Kündigung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung der Vergütung vom Kunden erklärt werden. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer gibt kein Recht zur Kündigung.
    3. Kommen Leistungen neu hinzu oder werden bestehende Leistungen erweitert, gilt die zu diesem Zeitpunkt gültige Preisliste der businessMart GmbH.

    §13 Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen / Aufrechnung/ Zurückbehaltungsrecht
    1. Die von dem Kunden in Anspruch genommenen Dienste stellt die businessMart GmbH zu Beginn eines jeden Monats für jeweils einen Monat in Rechnung, es sei denn, die Parteien haben im Leistungsschein etwas anderes vereinbart. Die businessMart GmbH stellt die Rechnung per Postweg für den Kunden zu. Bei Vermittlung eines Vertrages über einen Geschäftspartner der businessMart GmbH wird ggf. Rechnung und Inkasso von diesem übernommen. Die Vergütung wird mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
    2. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist die businessMart GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank i. S. d. Diskontüberleitungsgesetzes oder eines entsprechenden Nachfolgezinses zu verlangen und den Zugang zu dem Dienst bis zum Eingang der fälligen Entgelte zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
    3. Der Kunde kann gegen Ansprüche der businessMart GmbH mit eigenen Ansprüchen aufrechnen, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Ansprüche von der businessMart GmbH ist nur zulässig, wenn die Forderung auf diesem Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder unstrittig ist.

    § 14 Verpflichtungen und Haftung des Kunden
    1. Der Kunde verpflichtet sich, jede Änderung seiner Firma, des Geschäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher, für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände, unverzüglich schriftlich oder per e-Mail mitzuteilen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die persönliche Benutzerkennung und das Passwort geheim zuhalten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Sollte der Kunde Grund zu der Annahme haben, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort erlangt hat, teilt er dies der businessMart GmbH unverzüglich mit, die daraufhin das Passwort ändern wird. Der Kunde ist zur Zahlung aller über seinen Account entstandenen Kosten verpflichtet, soweit er diese Nutzung ermöglicht bzw. zu vertreten hat.
    3. Die businessMart GmbH kommuniziert mit dem Kunden über den Postweg, sowie via eMail, das heißt mit Eingang seiner Post in das elektronische Postfach gilt diese als zugestellt.
    4. Der Kunde ist für die Inhalte sämtlicher Daten, Dokumente und Informationen, die er im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags auf der Rechenzentrumsinfrastruktur der businessMart GmbH speichert oder zur Nutzung bereithält oder die von der businessMart GmbH gespeichert oder archiviert werden, voll verantwortlich. Sollte der Kunde den Dienst dazu nutzen, eigene Inhalte anderen Nutzern online zur Verfügung zu stellen, ist er verpflichtet, dieses Angebot mit den gesetzlich geforderten Anbieterkennzeichnungen, insbesondere aus § 6 TDG zu versehen, und sämtliche sonstigen gesetzlichen Informationspflichten, insbesondere betreffend Bestimmungen über den Fernabsatz. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Dienste der businessMart GmbH nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den guten Sitten sowie den allgemein anerkannten Internetstandards zu nutzen, insbesondere keine Inhalte auf der Rechenzentrumsinfrastruktur der businessMart GmbH zu speichern oder in das Internet zu stellen, die Rechte Dritter, insbesondere Eigentums-, Urheber-, Marken- und Namensrechte verletzen, keine Gewalt verherrlichenden, pornographischen oder rassistischen Inhalte zu verbreiten, oder Viren, "trojanische Pferde" oder andere Programme mit schädigendem Einfluss darüber zu verbreiten. Der Kunde erklärt sich mit der Überprüfung seiner online der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Inhalte einverstanden und gewährt der businessMart GmbH ein Einsichtsrecht, wenn ein Hinweis vorliegt, aus denen sich ergibt, dass seine Inhalte rechts-, vertrags- oder sittenwidrig sein könnten.
    5. Der Kunde sichert zu, dass er keine Einrichtungen, Vertragssoftware oder sonstige Daten verwendet oder in anderer Weise nutzt, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes bzw. der Vertragssoftware der businessMart GmbH oder an Daten auf der Rechenzentrumsinfrastruktur der businessMart GmbH führen können.
    6. Der Kunde stellt die businessMart GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die businessMart GmbH aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei, einschließlich aller Kosten der Rechtsverteidigung.
    7. Die businessMart GmbH behält sich gegenüber dem Kunden vor, eine Sperrung seines Zugangs vorzunehmen, wenn dieser wesentliche Vertragspflichten, insbesondere aus den vorstehenden Absätzen, verletzt.

    § 15 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
    1. Die businessMart GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen, und Teilleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
    2. Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vertragspartners; § 354 a HGB bleibt unberührt.

    § 16 Gewährleistung
    § 16.1 allgemein
    1. Die businessMart GmbH gewährleistet, dass die Vertragssoftware für den bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden kann und den Spezifikationen der Produktbeschreibung entspricht.
    2. Die businessMart GmbH gewährleistet ferner, dass durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vertragssoftware keine Patente, Urheberrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden. businessMart stellt den Kunde von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aus bzw. aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten oder Schutzrechten durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vertragssoftware entstehen, vorausgesetzt dass der Kunde:
    • die businessMart GmbH unverzüglich schriftlich über eine ihm bekannte oder ihm gegenüber behauptete Verletzung unterrichtet;
    • ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von der businessMart GmbH keinerlei Handlungen vornimmt oder Erklärungen abgibt, die auf ein eventuelles Verfahren Einfluss haben können; und
    • die businessMart GmbH ermächtigt, sämtliche Verhandlungen und Verfahren mit dem Dritten zu führen (einschließlich einer Streitbeilegung). Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Abwehr geltend gemachter Ansprüche Dritter in angemessenem Umfang unterstützen.
    3. Über die in der Produktbeschreibung und der Anwendungsdokumentation enthaltenen Angaben hinaus besteht keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder eine Eignung der Vertragssoftware für einen bestimmten Zweck.
    4. Die Gewährleistung der businessMart GmbH ist in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
    • nicht bestimmungsgemäßer oder missbräuchlicher Gebrauch der Vertragssoftware durch den Kunden
    • Einsatz der Vertragssoftware durch den Kunde in Verbindung mit anderen Produkten oder Programmen, die von der businessMart GmbH nicht als mit der Vertragssoftware vereinbar freigegeben worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler auf der vertragsgegenständlichen Nutzung der Vertragssoftware beruht;
    • Änderung der Vertragssoftware durch den Kunden oder Dritte.
    • Weiterbenutzung der Vertragssoftware bis zur Fehlerbehebung, obwohl die businessMart GmbH die Aussetzung der Nutzung aufgrund möglicher oder tatsächlicher Fehler oder Folgeschäden empfohlen hat.
    5. Die businessMart GmbH weist darauf hin, dass das Internet ein nicht hierarchisch aufgebautes Datennetz ist, das aus zahlreichen Einzelnetzen und Computern besteht, die von unabhängigen Dritten wie Internet Service Providern und Telekommunikationsunternehmen betrieben werden. Die businessMart GmbH hat daher keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt keinerlei Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen oder technischen Einrichtungen Dritter oder für Übermittlungsfehler, Änderung oder Löschung der zu übermittelnden Daten in Telekommunikationsnetzen oder Systemen Dritter.
     
    § 16.2 Gewährleistung (nur bei Werkleistungen)
    1. Im Falle der Vereinbarung von Werkleistungen leistet die businessMart GmbH für die vertragsgemäße Beschaffenheit der Arbeitsergebnisse Gewähr. Soweit nicht in Pflichtenheft, Angebot oder Auftrag ausdrücklich als Garantie bezeichnet, handelt es sich bei besonderen Vereinbarungen hinsichtlich der Eigenschaften der kundenspezifischen Programmierungen / Anpassungen nicht um Garantien im Sinne von § 639 BGB.
    2. Die Gewährleistungsansprüche erstrecken sich nicht auf kundenspezifische Programmierungen / Anpassungen oder sonstige Arbeitsergebnisse, die der Kunde ändert oder die er nicht in der im Pflichtenheft beschriebenen Systemumgebung einsetzt, es sei denn der Kunde weist nach, dass dies nicht für den Mangel ursächlich war. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. Der Kunde hat Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und zur Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden und im erforderlichen Umfang Maßnahmen zu treffen, die die Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
    3. Die businessMart GmbH ist nach ordnungsgemäßer Meldung eines Mangels zunächst zur Nacherfüllung durch Beseitigung oder Umgehung des Fehlers oder durch Lieferung eines im wesentlichen mangelfreien Arbeitergebnisses berechtigt. Die Fehlerbeseitigung erfolgt bei Verpflichtung zur Lieferung von kundenspezifischen Programmierungen / Anpassungen durch Übersendung eines Datenträgers, auf dem sich eine fehlerbereinigte Version befindet, welche der Kunde installiert. Soweit technisch möglich ist die businessMart GmbH berechtigt, die Fehler bereinigte Version an Stelle der Übersendung eines Datenträgers auch zum Download durch den Kunden bereitzustellen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl bzw. gelingt es der businessMart GmbH innerhalb angemessener Zeit nicht, eine erhebliche Abweichung von der Produktspezifikation zu beseitigen oder zu umgehen, so dass das Arbeitsergebnis für den Kunden einsatzfähig wird oder lediglich geringfügige Fehler fortbestehen, so kann dieser vom Vertrag zurücktreten oder Minderung der vereinbarten Vergütung verlangen und - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - neben dem Rücktritt auch Schadensersatz verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch ist begrenzt auf 8% des Wertes der vom Mangel betroffenen Leistung, für sämtliche Schadensersatzansprüche jedoch auf höchstens 8% der Gesamtvergütung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche des Kunden auf entgegangenen Gewinn sind ausgeschlossen sowie der Anspruch des Kunden, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
    4. Ist die Beseitigung von Mängeln mit angemessenem Aufwand nicht möglich, so kann die businessMart GmbH hinsichtlich der betroffenen kundenspezifischen Programmierung / Anpassung oder des sonstigen Arbeitsergebnisses vom Vertrag zurücktreten.
    5. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen eines bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen Mangels oder wegen eines Mangels, der während der Vertragslaufzeit entsteht, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ein Anspruch des Kunden wegen Verzugs bei der Beseitigung des Mangels ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
     
    § 16.3 Qualitative Leistungsstörung (nur bei Dienstleistungen)
    1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die businessMart GmbH dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich und schriftlich zu erfolgen hat. Die Rüge hat spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit hiervon hätte Kenntnis erlangen müssen, zu erfolgen. Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von der businessMart GmbH zu vertretenden Gründen innerhalb einer vom Kunden schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
    2. In diesem Fall hat die businessMart GmbH Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 2 Wochen nach Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

    § 17 Haftung
    1. Die businessMart GmbH haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen.
    2. Die businessMart GmbH haftet nicht für Schäden, die auf einem ungeeigneten, unsachgemäßen oder nach dem vertraglichen Leistungsumfang nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Vertragssoftware zurückzuführen sind.
    3. Die businessMart GmbH haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen wird die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der businessMart GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbegrenzung ist auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der businessMart GmbH wirksam. Für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anderer Erfüllungsgehilfen sowie für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von §309 Nr. 6 BGB ist die Haftung der businessMart GmbH der Höhe nach auf EUR 50.000,-- beschränkt.

    § 18 Verjährung
    Mängelansprüche gegen die businessMart GmbH verjähren gegenüber Unternehmern, juristischen Personen und Anstalten des öffentlichen Rechts in einem Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Haftungsansprüche und Ansprüche aus qualitativer Leistungsstörung verjähren in einem Jahr ab Kenntnis über die den Anspruch begründenden Umstände oder dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde ohne grobe Fahrlässigkeit hätte hiervon Kenntnis erlangen müssen, spätestens jedoch in 5 Jahren nach Lieferung der Dienste oder der kundenspezifischen Programmierung / Anpassung. Die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatz richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

    § 19 Laufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag tritt gemäß § 1 Ziff. 4 in Kraft. Die gegenseitigen Leistungspflichten beginnen mit Einrichtung der Vertragssoftware durch die businessMart GmbH, die dem Kunden durch Zusendung des Freischaltungscodes mitgeteilt wird. Soweit im Leistungsschein nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. In diesem Fall ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, erstmals jedoch nach 12 Monaten, kündbar. Die Kündigung hat schriftlich durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
    2. Für Leistungen, die während der Laufzeit des Vertrages neu hinzugenommen werden, gilt jeweils die Restlaufzeit des Vertrages, es sei denn, im Leistungsschein wurde Abweichendes geregelt. Ein Vertrag mit fester Vertragslaufzeit kann vom Kunden ganz oder teilweise gegen Zahlung einer Ablösesumme mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf eines Jahres.
    3. Je Kalenderjahr Restlaufzeit sind 50% des für das Jahr vereinbarten Entgelts vom Kunden als Ablösebetrag zu entrichten. Für unterjährige Kündigungen erfolgt hiervon eine anteilige Berechnung. Bei Kündigung innerhalb des ersten Jahres wird der für dieses Jahr vereinbarte volle Betrag fällig. Bereits im voraus bezahlte Servicegebühren werden dem Kunden angerechnet.
    4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
    • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Ablauf eines solchen mangels Masse,
    • Liquidationsbeschluss oder Liquidation,
    • Geschäftsbeendigung oder
    • Vermögensübertragung im ganzen zugunsten von Gläubigern in Bezug auf eine der Parteien,
    • einer wesentlichen Vertragspflichtsverletzung durch den Kunden, insbesondere bei einer Überschreitung der ihm eingeräumten Nutzungsrechte,
    • der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen mit mindestens 2 Monatsmieten oder einem äquivalenten Betrag nicht mehr nachkommt.
    5. Mit Vertragsbeendigung enden die Rechte des Kunden zur Nutzung der Vertragssoftware. Die businessMart GmbH ist berechtigt, den Zugang zu sperren.
    6. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses erhält der Kunde gegen eine gesonderte Gebühr seine auf der Arbeitsumgebung gespeicherten Daten auf einem Datenträger (zum Beispiel CD). Nach schriftlicher Bestätigung des Erhalts der vollständigen Daten durch den Kunden wird die businessMart GmbH diese Daten im Rechenzentrum unwiderruflich löschen.

    § 20 Geheimhaltungsverpflichtung / Datenschutz
    Die businessMart GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle als solche kenntlich gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, vertraulich zu behandeln, und involvierte Mitarbeiter entsprechend schriftlich zu verpflichten. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten.

    § 21 Schlichtung
    Die Parteien vereinbaren bei allen Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die Sie nicht untereinander beilegen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht u. Informatik e.V. anzurufen, um den Streit ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu erledigen. Das Schlichtungsverfahren hemmt die Verjährung- und Ausschlussfristen für alle Ansprüche aus dem strittigen Sachverhalt.

    § 22 Sonstige Vereinbarungen
    Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unter Kaufleuten aus diesem Vertragsverhältnis wird Stuttgart vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Vertrag (einschließlich Anlagen) sowie diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien bezüglich des Vertragsgegenstandes. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung und die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird durch die Verwendung von Telefax oder einer E-Mail, die gemäß dem Signaturgesetz digital signiert ist, gewahrt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

     

     
     
  • businessMart GmbH
    Curiestraße 4
    D-70563 Stuttgart

    Fon +49 (0)711/99783-200
    Fax +49 (0)711/99783-250
    info@businessmart.de